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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2018 - 2 O 1/18   

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https://dejure.org/2018,7456
OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2018 - 2 O 1/18 (https://dejure.org/2018,7456)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.02.2018 - 2 O 1/18 (https://dejure.org/2018,7456)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 2 O 1/18 (https://dejure.org/2018,7456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit des Freizügigkeitsrecht der Familienangehörigen eines Arbeitnehmers hinsichtlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes und ausreichender Existenzmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abhängigkeit des Freizügigkeitsrecht der Familienangehörigen eines Arbeitnehmers hinsichtlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes und ausreichender Existenzmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2018 - 2 O 1/18
    Die Begriffe "begleiten" oder "nachziehen" implizieren eine im Sinne des Ehe- und Familienschutzes schutzwürdige tatsächliche Beziehung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, juris RdNr. 23).

    Das Aufenthaltsrecht des Angehörigen ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, a.a.O. RdNr. 24 unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 08.11.2012 - C-40/11 -, juris RdNr. 55).

    Dazu gehört eine fortgesetzte und regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, a.a.O. RdNr. 24; NdsOVG, Beschl. v. 03.01.2017 - 8 PA 209/16 -, juris RdNr. 6; Dienelt, a.a.O., § 3 FreizügG/EU RdNr. 59).

    § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU verweist nur für die Familienangehörigen der in § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU erwähnten nicht erwerbstätigen Unionsbürger zusätzlich auf die Voraussetzungen des § 4 FreizügG/EU (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, a.a.O. RdNr. 25).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 8 PA 209/16

    Verlust des Freizügigkeitsrechts eines Familienangehörigen wegen mangelnder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2018 - 2 O 1/18
    Dazu gehört eine fortgesetzte und regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, a.a.O. RdNr. 24; NdsOVG, Beschl. v. 03.01.2017 - 8 PA 209/16 -, juris RdNr. 6; Dienelt, a.a.O., § 3 FreizügG/EU RdNr. 59).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2018 - 2 O 1/18
    Die Freizügigkeit ist dabei nicht auf den gemeinsamen Zuzug oder den späteren Nachzug beschränkt, sondern erfasst auch Fälle, in denen die familiäre Lebensgemeinschaft erst im Bundesgebiet hergestellt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 25.07.2008 - C-127/08 -, juris RdNr. 93; Dienelt, a.a.O., § 3 FreizügG/EU RdNr. 12).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2018 - 2 O 1/18
    Das Aufenthaltsrecht des Angehörigen ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, a.a.O. RdNr. 24 unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 08.11.2012 - C-40/11 -, juris RdNr. 55).
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 10 C 19.68

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts bei einer

    Nach dieser Vorschrift ist u.a. erforderlich, dass der Klägerin von der Person, von der sie ihr Aufenthaltsrecht ableitet, Unterhalt gewährt wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 24; OVG LSA, B.v. 16.2.2018 - 2 O 1/18 - juris Rn. 7 m.w.N.), wozu eine fortgesetzte und regelmäßige Unterstützung in einem Umfang gehört, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhaltes regelmäßig zu decken (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 24; NdsOVG, B.v. 3.1.2017 - 8 PA 209/16 - juris Rn. 6).
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